Diskussion um Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnraum in Hamburg
Die jüngsten Veröffentlichungen bezüglich der Frage, wer zukünftig bei Vermietungen für die Maklercourtage aufkommen soll und in welcher Höhe die Provision für die Beteiligten gerechtfertigt ist, hat in Maklerkreisen erwartungsgemäß erneute Diskussionen und Empörung ausgelöst.
Ob der Verallgemeinerung metropolenspezifischer Problematiken umtreibt die Branche insgesamt Existenzängste. Dies naturgemäß besonders in den Regionen, wo schon heute ein Überangebot an Wohnraum herrscht.
Die Überlegungen der Fraktionen von SPD, CDU und GAL zur Beseitigung der „Missstände“ im Bezug auf die Mieterprovision (Maklercourtage) in Hamburg scheinen auf den ersten Blick begrüßenswert und verbraucherfreundlich und würden sicher auf breite Zustimmung bei der Wählerschaft treffen. Wer die Märkte und Machenschaften jedoch kennt weiß, dass die bisher vorgelegten Vorschläge an der Misere nichts ändern würden.
Es sind nicht die bewährten Regularien des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) die dazu geführt haben das der Markt aus den Fugen geraten ist, sondern es ist der Wohnungsmangel, der zunächst die Fantasien einiger Makler angeregt und dann bisweilen in kriminelle Machenschaften getrieben hat. So sollen bspw. in München und Hamburg weit höhere Provisionen als die zulässigen zwei mehr oder weniger bereitwillig zusätzlich unter der Hand bezahlt und manchenorts sogar Gebühren für Besichtigungen erhoben werden.
Derartige Zustände sind es, die den Markt aus den Angeln gehoben haben und die im Wesentlichen verantwortlich dafür sind, dass weniger gut situierte Mieter immer öfter das Nachsehen haben. Es ist nicht das bestehende WoVermRG, dass plötzlich nicht mehr ausreichen soll den Verbraucher zu schützen, sondern es ist der Einfallsreichtum einiger weniger Makler dieses zu umgehen und die mangelnde angemessene Ahnung von Verstößen gegen dieses Gesetz. Höhere Strafen bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis sollten dabei zukünftig kein Tabu sein. Lediglich ein Wenig an einer Stellschraube zu drehen bringt auf dem ohnehin äußerst undurchsichtigen Immobilien- und Mietmarkt im positiven Sinne gar nichts.
Dies gilt umso mehr, wenn es bei den Maklern durch eine neue Lösung wirklich zu den befürchteten Einbrüchen beim (Vermittlungs-)Auftragseingang kommt. Denn tritt dieser Fall ein, werden voraussichtlich noch weit mehr Betroffene, die durch eine Gesetzesänderung ihre Existenz bedroht sehen, zu unlauteren Mitteln greifen.
Ungeachtet dessen ist eine Novellierung des WoVermRG und damit u.a. die Frage danach wer denn überhaupt Leistungsempfänger ist berechtigt und längst überfällig. Da es bei Angeboten die Mieter regelmäßig nicht sind, können es nur die Auftraggeber (Vermieter) sein, die dann folgerichtig auch per Gesetz zahlungsverpflichtet werden sollten. Umgekehrt wären dann aber auch die Auftraggeber von Suchaufträgen zu verpflichten für die beauftragten Leistungen zu bezahlen. Schon insoweit kann eine angedachte regelmäßige Teilung der anfallenden Maklerprovision keine Option für die Zukunft sein. Das sollten auch die Gegner erkennen.
Fakt ist aber auch, jede weitere Reglementierung im Punkto Kosten wird den regional sehr unterschiedlichen Märkten nicht gerecht. Angebot und Nachfrage muss den Preis regeln dürfen, so wie es auf der Anbieterseite schon immer war. Auftraggeber dürfen überall mit ihren Auftragnehmern handeln, warum sollte es bei Immobilien anders sein?
Darüber hinaus steht schon länger die Frage im Raum, ob dem Makler überhaupt eine so genannte „Doppeltätigkeit“ weiterhin erlaubt sein soll. Kritiker behaupten: ist der Makler „Diener zweier Herren“ kann er seinen Verpflichtungen gegenüber den Parteien, dass Beste für sie herauszuholen, nicht gleichermaßen nachkommen. Die Zulässigkeit der Doppeltätigkeit gehört deshalb abgeschafft. Dem entgegen behauptet die breite Maklerschaft, dass dabei die Objektivität nicht verloren ginge und man durchaus dazu in der Lage sei beide Seiten gleichermaßen zu bedienen.
Beide Behauptungen mögen ihre Anhänger haben. Tatsache ist jedoch, dass bei einem Verbot, zumindest der entgeltlichen Doppeltätigkeit, sich die Problematik der Mieterprovision ganz von allein in Wohlgefallen auflösen würde. Zudem könnte der Mietinteressent fortan frei entscheiden ob und von wem er sich ggf. bei der Wohnungssuche beraten oder vertreten lassen will und dabei den Preis frei aushandeln.
Insgesamt scheint es angezeigt „Insellösungen“, deren Auswirkungen in keiner Weise absehbar sind, äußerst kritisch zu betrachten. Es macht weder Sinn das Kind mit dem Bade auszuschütten noch nach schnellen Lösungen zu suchen, die am Ende die Problematiken nur verstärken werden. Wirklich nachhaltigen Erfolg wird deshalb nur eine generelle Novellierung des Maklerrechts unter Beteiligung aller Interessenvertreter haben können.
Besichtigung gegen Gebühr – Zocken Münchens Makler jetzt richtig ab?
Wenn man einem Gerücht(?) Glauben schenken darf, dann macht sich in München die Unsittte breit, dass Makler sich nun schon allein für Besichtigungen von den Mietinteressenten bezahlen lassen. Stimmt das Gerücht, wäre es eine erneute Abzocke die keinesfalls nur den betroffenen Mieter schaden würde, sondern auch und insbesondere den mit diesen “Geiern” im Wettbewerb stehenden Maklern, die ihr Gewerbe redlich betreiben.
Besichtigung gegen Gebühr? Bekanntermaßen nicht zulässig, aber wohl ähnlich wie bei der Vermietung ohne Eigentümerauftrag vom Gesetzgeber akzeptiert bzw. allenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn der Zahlungsverpflichtete (spätestens durch Zahlung) akzeptiert.
ImmoSzene fragt:
- Wer kennt solche Unternehmen und stimmt das Gerücht überhaupt?
- Gibt es Betroffene, die berichten können?
- Wer hat Interesse an einer öffentlichen Darstellung diesees Missstandes?
Immobilienverkauf – Massenbesichtigungen sollen Preise weiter steigen lassen
Das Massenbesichtigungen durch Makler bei der Vermietung von Immobilien in besonders stark nachgefragten Metropolen wie bspw. Hamburg, Frankfurt oder München keine Seltenheit sind, ist bekannt.
Doch nun scheint sich offensichtlich ein vergleichbarer Trend auch bei Verkaufsangeboten für Immobilien abzuzeichnen. So zumindest in einer norddeutschen Metropole.
Absicht der bisher noch wohl eher wenigen Makler, die sich dieser Praxis bedienen, scheint zunächst eine weitere “künstliche” Verknappung des ohnehin schon sehr reduzierten Immobilienangebotes in pulsierenden Städten und damit eine deutliche “Druckerhöhung” auf die (Kauf-)Interessenten zu sein. Als weitere Folge wird ein Wettrennen der Interessenten um die Verkäufergunst erwartet. Mit Erfolg, wie ersten Verlautbarungen betroffener Immobilienkäufer zu entnehmen ist.
Während vor noch gar nicht allzu langer Zeit Verkäufer von Immobilien mit erheblichen Abschlägen aus den Verhandlungen gehen mussten scheinen nun diese am Zug zu sein und “erwarten” von ihren Interessenten immer öfter die Ausbietung ihrer Mitbewerber um das neue Domizil. Und das System “Massenbesichtigung” der “findigen” Makler scheint zu funktionieren: Die ersten Käufer sollen bereits einige Tausender auf die meist ohnehin schon recht großzügig bemessenen Angebotspreise draufgelegt haben, um den Vorzug vor ihren Wettbewerbern zu bekommen. Wenn diese Praxis Schule macht wird abzuwarten sein, ob sich die Immobilienpreise in den betroffenen Standorte insgesamt noch weiter nach oben entwickeln werden.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Haben Sie Erfahrungen mit Massenbesichtigungen? Schreiben Sie einen Kommentar…
Perspektiven für geschädigte Vermieter bei Messiesyndrom oder Verwahrlosung der Mietsache
TV Produktion hilft Vermietern im “Kampf” gegen verwahrloste Wohnungen und Mieter.
Sie haben einen Mieter oder eine Mieterin, der/die seine Wohnung verkommen lässt? Die Wohnung ist vollgepfropft mit Krimskrams und Müll? Unzählige Tiere laufen frei und verwahrlost in der Wohnung herum? Die Wohnung stinkt und Sie vermuten Schimmelbildung und Ungezieferbefall? Auch die Nachbarn beschweren sich und manche drohen sogar mit Kündigung?
Wenn bisher alle Einigungsversuche zwischen Ihnen und Ihrem Mieter gescheitert sind, ist es Zeit für unser Expertenteam! Wir, die Good Times Fernsehproduktion-GmbH, möchten in einer neuen Fernsehsendung für einen großen deutschen Privatsender zwischen den Parteien vermitteln und eine Lösung finden, die beide Seiten zufriedenstellt.
Denn nicht alles muss vor Gericht enden, findet unser Anwalt für Mietrecht und auch unsere engagierte Sozialpädagogin ist überzeugt: Nur Einfühlungsvermögen und gegenseitiges Verständnis eröffnen neue Perspektiven. Die beiden Profis fungieren als Mittler, um den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Vielleicht kann der Mieter von einem Umzug überzeugt werden, bei dem wir ihn natürlich tatkräftig unterstützen würden. Anschließend kümmern wir uns um die Entrümpelung, Reinigung und Renovierung der Wohnung – und übernehmen hierfür sämtliche Kosten.
Falls Sie unsere Hilfe brauchen oder einen solchen Fall kennen, kontaktieren Sie uns per Mail an
Mehr zum Thema: Mietpreller, Mietnomaden, Einmietbetrüger, Messies – so kannst du dich als Vermieter schützen
Vom Immobilienmakler betrogen und belogen?
Gibt es sie wirklich noch, die schwarzen Schafe unter den Immobilienmaklern?
Zweifellos gibt es Mißstände in der Immobilienbranche, die es aufzudecken gibt. Ebenso zweifelsfrei muss aber festgestellt werden, dass es die (Fehlenden) gesetzlichen Rahmenbedingungen sind, die dem bisweilen bunten Treiben einzelner Branchenmitglieder überhaupt erst vorschub leisten.
Was ist faul in der Immobilienbranche, wer fühlt sich von Maklern betrogen, wer vom Gestzgeber im Stich gelassen. Diese Fragen stellt ImmoWiki stellvertretend für ein TV-Magazin, das Protagonisten für eine Reportage über die Immobilien(Makler)Branche plant.
Zuschriften bitte an: blog -@- immo-wiki.com
Anmerkung: Es handelt sich nach unserer Einschätzung weder um ein Soap-Format noch um ein Hetzmagazin. Vielmehr handelt es sich um seriosen Journalismus eines bedeutenden TV-Senders. Weitere Informationen auf Anfrage. (bitte habt Verständnis dafür, dass wir offensichtliche Spaßanfragen, der “Rundablage” zuführen)
Reverse Mortgages – Mit Spezialhypotheken aus der Altersarmut
Neue Finanzierungsform: Umgekehrte Hypotheken können Immobilienbesitzern mehr finanziellen Spielraum im Alter bieten
Hamburg – Es ist eigentlich eine Rolle rückwärts. Erst legen sich viele Bundesbürger über Jahre krumm, um in der eigenen Immobilie wohnen zu können. Doch was, wenn im Alter infolge des aufwendigen Investments nicht genug zum Leben bleibt? Dann muss alles rückgängig gemacht werden. Mit Umkehrhypotheken lässt sich das charmant bewerkstelligen – mit einem Kreditvertrag mit Ratenzahlungen also, für den das abbezahlte Eigenheim als Sicherheit dient. → weiterlesen
Quelle: manager-magazin.de / Immobilien / Autor: Hans-Jörg Werth
Weitere Informationen zu Reserve Mortgages, Rückwärtsdarlehen, Umkehrdarlehen, Umkehrhypothek
Makler – Kritiker und Aussteiger gesucht!
Das es bei und mit den Immobilienmaklern nicht immer rund läuft, ist bekannt. Nun nimmt sich ein (Fernseh-)Magazin der Sache an.
Folgende Anfrage wurde an das Team von ImmoWiki mit der Bitte um Unterstützung herangetragen:
Gesucht werden Immobilienmakler und Kritiker der Immobilienbranche, die entweder ihre Tätigkeit aus Gewissensgründen aufgegeben haben, ihre Tätigkeit nur noch mit “Bauchschmerzen” ausführen oder für mehr oder weniger gravierende Veränderungen stehen. Vertraulichkeit wird zugesichert.
Anmerkung: Es handelt sich nach unserer Einschätzung weder um ein Soap-Format noch um ein Hetzmagazin. Vielmehr handelt es sich um seriosen Journalismus eines bedeutenden TV-Senders. Weitere Informationen auf Anfrage. (bitte habt Verständnis dafür, dass wir offensichtliche Spaßanfragen, der “Rundablage” zuführen)
Entziehung des Wohnungseigentums
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, einem störenden Miteigentümer unter bestimmten, strengen Voraussetzungen das Wohnungseigentum zu entziehen. Ein Eigentumsentziehung kann aber immer nur „letztes Mittel“ sein, wenn sich die Störung nicht auf andere Weise beheben lässt.
Dabei ist der vom Gesetz verwendete Begriff „Entziehung“ etwas missverständlich. Präzise ausgedrückt können die Eigentümer von einem störenden Miteigentümer verlangen, sein Wohnungseigentum zu veräußern. Notfalls können sie dies per Zwangsvollstreckung durchsetzen. → weiterlesen
Quelle: Haufe.de
Verfassungsrichter stärken Kommunen bei Bebauungsplänen
Grundbesitzer haben keine Handhabe gegen Gemeinden, die Bebauungspläne nicht umsetzen.
Die Kommune muss sie nicht wegen möglicher Wertminderung entschädigen, geht aus einer am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall (Az.: 1 BvR 2232/10) hatten Immobilienbesitzer aus Baden-Württemberg geklagt, die bereits Mitte der 1980er Jahre auf ihren Grundstücken 51 Wohneinheiten bauen wollten. Die Stadt verabschiedete im Jahr 1987 einen Bebauungsplan, der die Flächen als öffentliche Parkanlage und Sitz eines Kindergartens auswies. Dieser Plan wurde jedoch nicht umgesetzt. → weiterlesen
Quelle: Haufe.de
Nord- und Ostsee als sicherer Hafen für Immo-Anleger
Domizile in den Küstenregionen sind sehr begehrt. Deshalb steigen die Preise für Ferienwohneigentum auch im dritten Jahr nach der Lehman-Pleite wieder. Ein Investment kann sich aber immer noch lohnen.
Der Leitspruch “Buy German” gilt dieser Tage nicht nur bei Anleihen und Autos. Auch bei Ferienimmobilien ist der Trend eindeutig. Deutsche Domizile, vor allem in den Küstenregionen, sind äußerst gefragt. Und so steigen die Preise für Ferienwohneigentum auch im dritten Jahr nach der Lehman-Pleite wieder, um zehn bis 30 Prozent je nach Region und Lage. → weiterlesen
Quelle: capital.de / Immobilien Kompass / Autor: Susanne Osadnik, Iris Quirin


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